Nutzungsbedingungen cockpit.planner
Die Werkbank IT GmbH
Sterngasse 3/2/6
A-1010 Wien
Österreich
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Leistungen und Nutzungsumfang
Der Provider gewährt eine SaaS Lizenz zur Nutzung der Plattform cockpit.planner und erbringt direkte und indirekte Leistungen für den Kunden in folgendem Umfang:
1. Daten- und Funktionsbereitstellung auf der Plattform cockpit.planner
1.1 Der Provider stellt dem Kunden mit Beginn Vertragslaufzeit (Nutzungsbeginn) über die gesamte Nutzungsdauer einen eigenen Account in der cockpit.planner Infrastruktur zur Verfügung. Der Kunde kann über diesen Account eigene u.a. Material-, Produkt,- Projekt- Daten erstellen und die zur Verfügung gestellten Fremddaten (Produkte, Materialien) einsehen, kontrollieren und für seine eigene Verwendung übernehmen. Eine Nutzungspflicht dieses Accounts durch den Kunden besteht nicht.
1.2 Eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Fremddaten besteht für den Provider nicht. Eine Garantie auf die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der zur Verfügung gestellten Fremddaten besteht nicht. Die Letztverantortung zur Nutzung von Fremddaten liegt beim Kunden.
1.3 Der Provider stellt dem Kunden mit Beginn der Vertragslaufzeit (Nutzungsbeginn) einen speziellen Umfang an Funktionalitäten zur Verfügung. Dieser umfasst Funktionalitäten zur Datenbearbeitung im Cockpit, Integrationen in die CAD-Software Archicad von Graphisoft und Revit von Autodesk, sowie Ausleitungsmöglichkeiten von Daten in andere Systeme.
2. Weiterentwicklung cockpit.planner Plattform
2.1 Der Provider behält sich vor, den zur Verfügung gestellten Funktionsumfang im Sinne der Gesamtwidmung des Produktes cockpit.planner jederzeit zu ändern, zu erweitern oder auch zu entfernen. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ist in der frei zugänglichen Dokumentation von cockpit.planner ersichtlich. Über Änderungspläne und Erweiterungspläne des Funktionsumfangs informiert die Produkt- Roadmap, die auf der Website https://diewerkbank.eu veröffentlicht ist und entsprechend aktualisiert wird.
3. Öffentlichkeitsarbeit und Werbung
3.1 Der Provider bewirbt die Cockpit.planner Plattform in unterschiedlichen Medien und über unterschiedliche Kanäle für unterschiedliche Zielgruppen. Der Kunde erklärt sein Einverständnis im Rahmen dieser Werbemaßnahmen in unterschiedlichen Formen (zum Beispiel Social Media Posts, Blogbeiträge, Kundenstories und Ähnliche) als Kunde textlich genannt und mit seinem Logo bildlich dargestellt zu werden. Der Provider nimmt den Kunden außerdem in seine Referenzlisten auf.
Nutzungsbedingungen für cockpit.producer SaaS-Lizenz
Der Provider gewährt eine SaaS Lizenz zur Nutzung der Plattform Cockpit.planner im vereinbarten Umfang und gegen die vereinbarte Vergütung auf Basis dieser Nutzungsbedingungen. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Provider ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1. Bereitstellung zur Nutzung durch den Kunden
1.1 Der Provider hält ab dem vereinbarten Nutzungsbeginn die Plattform in der jeweils aktuellen Version auf einer oder mehrerer Datenverarbeitungsanlagen in der EU für den Kunden als „Software as a Service“ (SaaS) im für die vereinbarte Lizenzart definierten Nutzungsumfang bereit.
1.2 Der Provider ermöglicht dem Kunden den Zugriff über einen individuellen Kunden-Account. Über diesen Kunden-Account darf der Kunde die Plattform für eigene Zwecke Nutzen oder durch Mitarbeiter von Die Werkbank IT GmbH nutzen lassen. Es ist dem Kunden insbesondere nicht erlaubt Dritten zu ermöglichen die Plattform über seinen Account in deren eigenen Interesse zu nutzen oder die Nutzung als Service für Dritte anzubieten.
1.3 Die Nutzung umfasst auch das Bereitstellen von Speicherplatz für den Kunden im für die Lizenzart definierten Umfang, um die Funktionen sowie damit verbundene Freitext- und Upload-Felder der Plattform vertragsgemäß nutzen zu können („Hosting“). Der Provider speichert mehrere redundante Kopien der Kundeninhalte in der Plattform und löscht darüber hinaus keine Kundeninhalte in der Plattform, mit Ausnahme von vertragswidrigen oder rechtswidrigen Inhalten. Der Kunde räumt dem Provider das Recht ein, jederzeit Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
1.4 Dies beinhaltet u. a. das Recht, Kundeninhalte zu speichern, zu bearbeiten und deren Reihenfolge zu ändern, technisch umzuwandeln, in ein anderes Format zu konvertieren sowie spezielle Schriftarten für mobile Geräte zu benutzen oder die Kundeninhalte Nutzern zugänglich zu machen.
1.5 Der Kunde räumt dem Provider darüber hinaus das Recht ein, eingestellte Inhalte in pseudonymisierter Form dauerhaft zu speichern, um diese zur Verbesserung oder Erweiterung des Serviceangebots auszuwerten. Der Kunde steht dafür ein, dass er mit dieser Rechtseinräumung keine Rechte Dritter verletzt und sich insbesondere von den von ihm berechtigten Nutzern die dafür erforderlichen Rechte hat einräumen lassen.
1.6 Die Übergabe der Standardleistungen findet am Routerein- bzw. ausgang des vom Provider genutzten Rechenzentrums statt. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Gegenstand der vertraglichen Leistung.
1.7 Die beim Kunden für die Nutzung erforderlichen Systemvoraussetzungen sind in Anhang 1 geregelt.
1. Bereitstellung zur Nutzung durch den Kunden
1.1 Der Provider hält ab dem vereinbarten Nutzungsbeginn die Plattform in der jeweils aktuellen Version auf einer oder mehrerer Datenverarbeitungsanlagen in der EU für den Kunden als „Software as a Service“ (SaaS) im für die vereinbarte Lizenzart definierten Nutzungsumfang bereit.
1.2 Der Provider ermöglicht dem Kunden den Zugriff über einen individuellen Kunden-Account. Über diesen Kunden-Account darf der Kunde die Plattform für eigene Zwecke Nutzen oder durch Mitarbeiter von Die Werkbank IT GmbH nutzen lassen. Es ist dem Kunden insbesondere nicht erlaubt Dritten zu ermöglichen die Plattform über seinen Account in deren eigenen Interesse zu nutzen oder die Nutzung als Service für Dritte anzubieten.
1.3 Die Nutzung umfasst auch das Bereitstellen von Speicherplatz für den Kunden im für die Lizenzart definierten Umfang, um die Funktionen sowie damit verbundene Freitext- und Upload-Felder der Plattform vertragsgemäß nutzen zu können („Hosting“). Der Provider speichert mehrere redundante Kopien der Kundeninhalte in der Plattform und löscht darüber hinaus keine Kundeninhalte in der Plattform, mit Ausnahme von vertragswidrigen oder rechtswidrigen Inhalten. Der Kunde räumt dem Provider das Recht ein, jederzeit Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
1.4 Dies beinhaltet u. a. das Recht, Kundeninhalte zu speichern, zu bearbeiten und deren Reihenfolge zu ändern, technisch umzuwandeln, in ein anderes Format zu konvertieren sowie spezielle Schriftarten für mobile Geräte zu benutzen oder die Kundeninhalte Nutzern zugänglich zu machen.
1.5 Der Kunde räumt dem Provider darüber hinaus das Recht ein, eingestellte Inhalte in pseudonymisierter Form dauerhaft zu speichern, um diese zur Verbesserung oder Erweiterung des Serviceangebots auszuwerten. Der Kunde steht dafür ein, dass er mit dieser Rechtseinräumung keine Rechte Dritter verletzt und sich insbesondere von den von ihm berechtigten Nutzern die dafür erforderlichen Rechte hat einräumen lassen.
1.6 Die Übergabe der Standardleistungen findet am Routerein- bzw. ausgang des vom Provider genutzten Rechenzentrums statt. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Gegenstand der vertraglichen Leistung.
1.7 Die beim Kunden für die Nutzung erforderlichen Systemvoraussetzungen sind in Anhang 1 geregelt.
2. Systemverfügbarkeit / Service-Level
2.1 Die durchschnittliche Verfügbarkeit pro Monat beträgt 99%.
Die Verfügbarkeit wird wie folgt pro Kalendermonat berechnet:
Verfügbarkeit in % = (Gesamtzeit – ungeplante Ausfallzeit) x 100 ./ Gesamtzeit
Dabei gilt:
„Gesamtzeit“ umfasst die gesamte Zeit des maßgeblichen Kalendermonats (in Minuten) abzüglich geplanter Ausfallzeiten und abzüglich Ausfallzeiten, die auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb der Kontrolle des Providers liegen.
„geplante Ausfallzeit“ ist die Gesamtzeit (in Minuten) in einem Kalendermonat, in der die Plattform wegen planmäßiger Systemwartung oder anderen geplanter Ausfallzeiten nicht verfügbar ist. Der Provider unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um die planmäßige Systemwartung zwischen 22:00 und 6:00 GMT durchzuführen und diese Systemwartung mit einer angemessenen Frist anzukündigen.
2.2 Der Provider sorgt für eine fortlaufende Überwachung der Service Levels. Alle Messungen der Service Levels erfolgen auf monatlicher Basis für jeden Kalendermonat während der Laufzeit der Standardleistungen. Messpunkt ist der Service-Übergabepunkt für die Plattform. Messzeit ist der Monat während der Laufzeit der Standardleistungen.
2.3 Auf Anforderung des Kunden liefert der Provider einen Bericht für angefragte Kalendermonate über die Messungen ungeplanter Ausfallzeiten und die Berechnung der Systemverfügbarkeit.
2.4 Sollte die zugesagte Verfügbarkeit in einem Kalendermonat nicht erreicht werden erhält der Kunde Gutschriften in folgender Höhe:
Verfügbarkeit
|
Gutschrift in %
des jährlichen Lizenzpreises / 12 Monate |
<98,0 %
|
5,0 %
|
<97,0 %
|
7,5 %
|
<96,0 %
|
10 %
|
<95,0 %
|
15 %
|
<85,0 %
|
20 %
|
Mit dieser Gutschrift sind alle Ansprüche des Kunden wegen der unzureichenden Verfügbarkeit abgegolten. Insbesondere besteht kein darüber hinausgehendes Recht auf Minderung oder Schadensersatz.
3. Support
3.1 Supportanfragen können unter der E-Mail-Adresse support@diewerkbank.eu gestellt werden.
3.2 Die Beseitigung von Störungen und Ausfällen der Plattform z.B. durch Bugfixing ist im Lizenzpreis enthalten (technischer Support).
3.3 Anwendungs-Support (z. B. Nutzungstraining) ist nicht im monatlichen Lizenzpreis enthalten. Anwendungssupportleistungen werden mit einem Stundensatz von € 150,- berechnet. Der Kunde kann zusätzlich Supportoptionen unabhängig von dieser Vereinbarung über die cockpit.planner Plattform buchen.
4. Vergütung
4.1 Alle vereinbarten Entgelte sind jeweils binnen 30 Tagen nach Rechnungstellung durch den Provider vor Beginn des jeweiligen Leistungszeitraums zu bezahlen und verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Kosten für erforderliche und vorher abgestimmte Reisen, werden auf Nachweis / Bahn: 2. Klasse / Pkw: 1,00 € je gefahrenem km / Flug: Economy Class innerhalb Europas berechnet.
4.3 Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch.
4.4 Bei Zahlungsverzug ist der Provider berechtigt, den Zugang für den Kunden-Account bis zur vollständigen Zahlung der Rückstände zu sperren.
5. Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde teilt dem Provider unverzüglich jede Änderung seines Namens bzw. seiner Firmierung, seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes, seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform oder seiner Bankverbindung mit. Diese Mitteilung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.
5.2 Der Kunde wird die ihm bzw. den Nutzern zugeordnete Nutzer- und Zugangsberechtigung sowie Identifikations- und Authentifikationssicherungen vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte schützen und nicht an Unberechtigte weitergeben. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort für seinen Zugang sicher auszuwählen, sicher aufzubewahren und regelmäßig zu ändern. Sobald der Nutzer Anzeichen dafür hat, dass die Nutzungs- und Zugangsberechtigungen von einem Dritten unrechtmäßig erlangt wurden oder missbraucht werden könnten, ist der Kunde verpflichtet, den Provider umgehend zu informieren.
5.3 Der Kunde wird eigene Sicherungskopien seiner Inhalte erstellen, um bei Verlust die Rekonstruktion zu gewährleisten.
5.4 Der Kunde ist verpflichtet eine Steigerung der Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus mit dem Provider im Voraus abzustimmen und entsprechend eine Lizenzerweiterung zu vereinbaren. Der Kunde willigt in die Kontrolle des Nutzungsumfangs durch den Provider ein.
6. Nutzungsdauer, Kündigung
6.1 Die Lizenz wird dem Kunden für eine Mindestlaufzeit von 1 Jahren beginnend mit dem Folgemonat ab Lizenzaktivierung durch den Provider bereitgestellt. Der Provider wird den Kunden per Email über den Beginn der Nutzungsdauer informieren.
6.2 Die vereinbarte Nutzungsdauer der SaaS-Lizenz verlängert sich ab Ende der Mindestlaufzeit von 1 Jahren automatisch um weitere 12 Monate. Eine gesonderte Information des Providers an den Kunden ist nicht vorgesehen.
6.3 Die ordentliche Kündigung der SaaS-Lizenz erfolgt durch den Kunden mittels schriftlicher Benachrichtigung an den Provider. Die Schriftformerfordernis ist durch Email des Ansprechpartners des Kunden an den Provider erfüllt und wird durch den Provider per Emailantwort bestätigt.
7. Haftung
Bei einer unzureichenden Verfügbarkeit sind die Ansprüche des Kunden auf die Gutschriften gemäß Ziffer 2 beschränkt. Eine Haftungsbeschränkung besteht nicht, sofern ein Schaden durch den Provider vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde, bei zwingender gesetzlicher Haftung sowie bei schuldhaft verursachten Körperschäden. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung im Übrigen auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass diese beschränkt sind auf die Lizenzvergütung für einen Zeitraum von 12 Monaten. Darüber hinaus ist die Haftung des Providers bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Eine Haftung aufgrund fehlerhafter Fremddaten oder fehlerhafter Funktionen auf der cockpit.planner Plattform ist ausgeschlossen.
8. Recht und Gerichtsstand
8.1 Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
8.2 Ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten einschließlich etwaiger deliktischer Ansprüche ist Stuttgart.
Anhang 1
Systemvoraussetzungen beim Kunden
Folgende Systemvoraussetzungen sind zur Nutzung der cockpit.planner Plattform beim Kunden erforderlich. Sowie weitere Systemvoraussetzungen zur Nutzung des Produktdatenangebots in CAD-Systemen.
1. Systemvoraussetzungen zur Produktdatenübernahme
1.1 Moderner Browser zur Anzeige und Nutzung browsergestützter Applikationen.
2. Systemvoraussetzungen zur Nutzung des Produktdatenangebots in CAD-Systemen
2.1 CAD-System Archicad von Graphisoft in den Versionen 28, 27 oder 26 oder Revit von Autodesk in den Versionen 2025, 2024, 2023
1. Systemvoraussetzungen zur Produktdatenübernahme
1.1 Moderner Browser zur Anzeige und Nutzung browsergestützter Applikationen.
2. Systemvoraussetzungen zur Nutzung des Produktdatenangebots in CAD-Systemen
2.1 CAD-System Archicad von Graphisoft in den Versionen 28, 27 oder 26 oder Revit von Autodesk in den Versionen 2025, 2024, 2023
ADV-Vereinbarung
Über die Speicherung personenbezogener Daten werden - soweit erforderlich - gesonderte Vereinbarungen getroffen.