CO₂-Daten für Bauprodukte: produktspezifisch statt Branchenwert, digital statt PDF
Nachhaltigkeitsdaten werden zur Währung im Bauwesen. Mit der neuen Bauprodukteverordnung verpflichtet die EU erstmals Hersteller, den CO₂-Fußabdruck ihrer Produkte transparent zu machen. Parallel entsteht mit dem digitalen Produktpass ein System, das diese Daten künftig automatisiert verfügbar machen soll. Für Bauprodukthersteller bedeutet das neue Pflichten – aber auch Chancen im Wettbewerb. Welche Anforderungen kommen konkret? Warum reichen Verbandswerte nicht mehr aus? Und weshalb steigt der Druck schon heute durch Förderprogramme und Gebäude-Ökobilanzen? Antworten liefert Pascal Keppler von EPEA.

EU-Marktregeln: neue Pflicht zum digitalen CO₂-Ausweis
Die Bauprodukteverordnung legt fest, unter welchen Bedingungen Bauprodukte im europäischen Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden dürfen und welche Informationen Hersteller dazu bereitstellen müssen. Sie betrifft Bauprodukte, die dauerhaft in Bauwerke integriert werden – etwa tragende Materialien wie Beton, Stahl oder Holz, Produkte der Gebäudehülle oder bestimmte Innenausbauprodukte.
„Die wichtigste Neuerung betrifft die Nachhaltigkeitsdaten: Künftig muss der CO₂-Fußabdruck eines Produkts – das sogenannte Global Warming Potential (GWP) – verpflichtend Bestandteil der erforderliche Leistungserklärung werden.“ – so Pascal Peppler, Team Manager Data Services & LCA bei EPEA. Keppler betont, es ginge um herstellerspezifische Angaben. Branchen-Durchschnittswerte seien nicht ausreichend.
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„Die EU-Regelwerke stellen digitale CO2-Ausweise in den Fokus!"
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Die Umsetzung erfolge jedoch schrittweise. Für jede harmonisierte Produktgruppe seien jetzt die Regeln einzeln zu überarbeiten. Erst danach gelte die neue Pflicht für den CO₂-Ausweis. Dafür habe die EU eine schrittweise Einführung je Produkttyp vorgesehen, die bis spätestens 2039 abgeschlossen sein soll. Eile sei dennoch geboten – stellt Keppler klar.
Parallel entstehe mit der EU Eco-Design-Verordnung (ESPR) der digitale Produktpass, der diese Informationen künftig strukturiert und digital verfügbar machen soll – und dies bereits ab 2028.
Und, Pflicht hin oder her, der Markt frage zunehmend GWP-Werte ab, zum Beispiel im Zuge einer QNG-Zertifizierung als Voraussetzung für die Bewilligung von Fördergeldern.
Statt Branchen-Durchschnittswerte herstellerspezifische EPD´s
Keppler macht unmissverständlich klar: mit der Bauprodukteverordnung geht mit Blick auf die zu liefernden GWP-Werte die Zeit der Branchen-Durchschnittswerte zu ende. Das Global Warming Potential (GWP) würde zum verpflichtenden Bestandteil der Leistungserklärung und würde damit der CO₂-Fußabdruck aus rechtlicher Sicht wie eine technische Produkteigenschaft behandelt.
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„Du kannst keinen Durchschnitt bilden. Wenn dein Produkt einen höheren Wert hat als der Durchschnitt, wäre das eine falsche Angabe, mit den entsprechenden Folgen.“
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Es sei eine belastbare Datengrundlage pro Produkt erforderlich. Herstellerspezifische Umwelt-Produktdeklarationen (EPD) gewönnen dadurch deutlich an Bedeutung.
Alternativ bliebe ein Worst-Case-Ansatz, bei dem mit Bezug auf die eigenen Produkte der ungünstigste GWP-Wert ausgewiesen werden müsse. Da Ökobilanzen sich jedoch unter Anwendung herstellerspezifischer GWP-Werte optimieren ließen, käme das einem klaren Wettbewerbsnachteil eines Herstellers gleich.
Doch Keppler beruhigt: „Wenn Hersteller produktspezifische EPDs haben, sind sie im Prinzip schon gut aufgestellt – zumindest in Bezug auf die zu liefernden CO2-Werte.“
Digitaler Produktpass: Die eigentliche Herausforderung
Kappler weist darauf hin, dass parallel zur Bauprodukteverordnung eine zweite zentrale Regulierung entstehe: der digitale Produktpass. Dieser würde bereits 2026 über die EU-Verordnung „Ecodesign for Sustainable Products Regulation“ (ESPR) eingeführt.
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Zur Einordnung: „Die Bauprodukteverordnung regelt, was drinsteht. Die Ecodesign-Verordnung regelt, dass diese Informationen digital verfügbar werden“, so Keppler.
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Heute lägen viele Produktinformationen noch als PDFs vor – ein Format, das kaum automatisiert auswertbar sei. Mit dem digitalen Produktpass sollen die Daten künftig strukturiert und maschinenlesbar verfügbar sein. „Spannend wird es 2028, wenn der digitale Produktpass verpflichtend ist und man die Daten aus zentralen Datenbanken abrufen kann.“ – gibt Keppler zu bedenken.
Damit würde die Digitalisierung der Produktdaten zum zentralen Baustein für nachhaltiges Planen und Bauen und mangelnde digitale Lieferfähigkeit zu einem Risiko für Bauproduktehersteller.
Auf der anderen Seite stünden aktuell gut 70 Prozent der Hersteller in Sachen digitaler Produktpass noch am Anfang der Umsetzung – bilanziert Keppler und weist auf eine Studie hin, die die Unternehmensberatung KMPG jüngst veröffentlicht hat.
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Nachhaltigkeitsdaten längst gefragt und zunehmend ein Wettbewerbsfaktor
Die Bauprodukteverordnung verfolge keinen Selbstzweck, meint Keppler. Sie sei Teil einer größeren europäischen Strategie – dem Green Deal. Und so stünde mit der EU-Gebäuderichtlinie (EBPD) ab dem 1. Januar 2028 die Ökobilanzpflicht für Neubauten mit mehr als 1.000 m² und ab 2030 für alle Neubauten an.
Ein zentraler Gedanke hinter dem Green Deal sei laut Keppler: „Man kann nur steuern, was man messen kann. Deshalb wird der CO₂-Fußabdruck jetzt überall integriert.“
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Der Trend gehe eindeutig in Richtung Gebäude-Lebenszyklusanalysen. Auch deshalb würden belastbaren Produktdaten zunehmend zum echten Wettbewerbsfaktor.
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Keppler zieht das Blickfeld etwas größer: In einigen europäischen Ländern seien CO₂-Grenzwerte für Gebäude bereits Voraussetzung für eine Baugenehmigung oder Finanzierungen. „Je schärfer diese Grenzwerte werden, desto wichtiger wird es, die spezifischen Daten der Bauprodukte zu haben. Denn, je genauer die Produktdaten sind, desto besser lässt sich die Klimabilanz eines Gebäudes optimieren.“
Der Bedarf an rechenbaren Nachhaltigkeitsdaten wüchse stetig, so Keppler. Schon heute sei der Treiber dabei oftmals wirtschaftlicher Natur. Förderprogramme oder regulatorische Anforderungen machten CO₂-arme Gebäude zunehmend attraktiv.
Industrie noch unterschiedlich vorbereitet: Handlungsbedarf besteht jetzt
Wie gut ist die Branche auf diese Veränderungen vorbereitet? Das Bild sei gemischt, so Keppler. „Die größeren Unternehmen haben die Bauprodukteverordnung auf jeden Fall auf dem Schirm. Bei den mittleren und kleinen Unternehmen ist der Wissensstand eher dünn.“
Keppler betont, man dürfe das nicht pauschalieren oder verallgemeinern. Vielmehr sei die Europäischen Regulierung sehr komplex. „Wenn man sich damit beschäftigt, sitzt man stundenlang auf EU-Webseiten und liest Verordnungen.“ Diesen Aufwand zusätzlich zu betreiben, sei für kleinere Unternehmen einfach kaum leistbar.
Keppler weist jedoch auch auf ein allgemeines Problem hin: Viele Unternehmen würden abwarten, bis konkrete technische Lösungen verfügbar wären. Doch, ...
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... „Wenn alle gleichzeitig anfangen, sich damit zu beschäftigen, wird es bei den Beratungs- und Umsetzungskapazitäten im Markt schnell eng“, warnt Keppler.
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Für Hersteller müsse dies eine ganz klare Motivation sein, sich frühzeitig mit der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zu beschäftigen, um dem Main-Stream zuvor und in Sachen digitaler Lieferfähigkeit von Nachhaltigkeitsdaten nicht ins Hintertreffen zu kommen.
Keppler appelliert daher: „Beim Thema CO₂-Fußabdruck sollten Unternehmen frühzeitig handeln“ und „sich frühzeitig Partner suchen, die sie bei der Implementierung unterstützen.“
Kurzportrait: EPEA – Part of Drees & Sommer
EPEA ist ein Innovations- und Beratungsunternehmen für Circular Economy und nachhaltige Produkte, Gebäude und Städte. Das Unternehmen arbeitet mit dem Cradle-to-Cradle-Designprinzip und unterstützt Unternehmen sowie öffentliche Auftraggeber bei der Entwicklung nachhaltiger sowie kreislauffähiger Produkte und Bauprojekte.
Keywords: EPEA, Green Planning
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